Einbürgerungstest Zürich: Sozialstaat und Zivilgesellschaft

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Was dieser Bereich umfasst

Der zweite Bereich des Zürcher Katalogs dreht sich um den Alltag im Sozialstaat: Sozialversicherungen, Gesundheit, Steuern und Pflichten, Schule und Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familienrecht und Zivilgesellschaft. Er enthält Fragen zu Bund, Kanton und Gemeinden. Viele beschreiben Situationen, die Sie aus Ihrem eigenen Leben in der Schweiz kennen.

Hier stehen die Fakten, die Sie kennen sollten, in unseren eigenen Worten. Die Fragen des Kantons geben wir nicht wieder.

Sozialversicherungen

  • Die Altersvorsorge beruht auf drei Säulen: Die staatliche AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) die zweite und das private Sparen die dritte.
  • AHV und IV (Invalidenversicherung) sind obligatorische Sozialversicherungen. Die AHV wurde 1948 eingeführt.
  • Ergänzungsleistungen (EL) helfen Menschen, deren AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt.
  • Die Arbeitslosenversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Stelle verlieren. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge vom Lohn ab. Pensionierte zahlen keine Beiträge mehr.
  • Die Unfallversicherung zahlt zum Beispiel die Spitalkosten nach einem schweren Arbeitsunfall.
  • Das Referenzalter für die Pensionierung liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren.
  • Eltern erhalten Familienzulagen (Kinderzulagen), ob sie angestellt oder selbständig erwerbend sind.
  • Jede erwerbstätige Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden.

Gesundheit

  • Die Grundversicherung der Krankenkasse ist obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen. Die Versicherung wählen Sie selbst. Ein neugeborenes Kind muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden.
  • Unter den üblichen Versicherungen ist die Krankenversicherung die einzige, die das Gesetz von allen Einwohnerinnen und Einwohnern verlangt.
  • Die Bundesbehörde für Gesundheit ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
  • Notrufnummern: 117 Polizei, 144 Sanität, 118 Feuerwehr.

Steuern und Pflichten

  • Alle, die in der Schweiz wohnen, müssen Steuern zahlen und sich in der Wohngemeinde anmelden.
  • Kantone und Gemeinden erheben vor allem Einkommenssteuern und Vermögenssteuern. Wie viel Sie zahlen, hängt von Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen ab. Familien können Abzüge geltend machen.
  • In der Steuererklärung geben Sie Ihre finanziellen Verhältnisse an. Sind Sie mit der Veranlagung nicht einverstanden, können Sie beim Steueramt schriftlich Einsprache erheben.
  • Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Bundessteuer auf Waren und Dienstleistungen. Die öffentlichen Schulen werden mit Steuern bezahlt.
  • Schweizer Männer müssen bis zu einem bestimmten Alter Militärdienst oder Schutzdienst leisten; statt Militärdienst ist Zivildienst möglich.
  • Hundehalterinnen und Hundehalter zahlen eine Hundesteuer. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, kann den Führerausweis verlieren.

Schule und Ausbildung

  • Die obligatorische Schule dauert elf Jahre. Im Kanton Zürich beginnt sie mit dem Kindergarten. Zuständig sind Kantone und Gemeinden.
  • Die Schulpflege oder die Schulleitung teilt die Kinder ihrer Klasse zu.
  • Die Berufsinformationszentren (BIZ) beraten zu Lehrstellen, Berufen und Stellen.

Arbeit

  • Ein Arbeitsvertrag regelt unter anderem den Lohn. Eine Kündigung sollte eingeschrieben verschickt werden, oder die andere Seite bestätigt den Empfang schriftlich.
  • Ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers beurteilt Ihre Leistung und Ihr Verhalten.
  • Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmenden; economiesuisse ist der Dachverband der Wirtschaft.
  • Bei Streitigkeiten, zum Beispiel einer ungerechtfertigten Kündigung oder nicht bezahltem Lohn, können sich Arbeitnehmende an das Arbeitsgericht, eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden.
  • Das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) hilft Stellensuchenden.
  • Arbeitnehmende erhalten frei, um ein öffentliches Amt auszuüben.

Wohnen, Familie und Zivilgesellschaft

  • Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter. Mieterinnen und Mieter müssen den Vermieter aus gutem Grund in die Wohnung lassen. Der Mieterverband vertritt die Mieterinnen und Mieter.
  • Wer heiraten will, muss volljährig und urteilsfähig sein und darf nicht eng verwandt sein. Das Paar meldet sich gemeinsam beim Zivilstandsamt an. Es ist verboten, mit mehr als einer Person gleichzeitig verheiratet zu sein.
  • Ein Ehegatte allein oder beide gemeinsam können die Scheidung verlangen. Ehegatten ohne gemeinsamen Familiennamen bestimmen gemeinsam, welchen Namen ihre Kinder tragen.
  • Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.
  • Seit 2002 darf eine Frau in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
  • Alle dürfen einen Verein gründen. Organisationen wie Amnesty International setzen sich für die Menschenrechte ein.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben auf Bundesebene kein Stimmrecht.

Die Rolle der Gemeinde

Die Gemeinden zahlen Sozialhilfe, wenn Einkommen und Vermögen die Lebenskosten nicht decken. Nach einem Umzug melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle an. Der Finanzausgleich hilft finanzschwachen Gemeinden. Lokale Nachrichten finden Sie in der Gemeindezeitung oder auf der Website der Gemeinde. Mehr zu dieser Ebene: Kanton und Gemeinden Zürich.

So lernen Sie diesen Bereich

Verbinden Sie jede Tatsache mit Ihrem eigenen Leben: Ihrer Lohnabrechnung (AHV, Arbeitslosenversicherung), Ihrer Krankenkassenpolice, Ihrer Steuererklärung, Ihrem Mietvertrag. Die Abkürzungen sind wichtig: AHV, IV, EL, RAV, MWST, BAG.

Nächster Schritt

Üben Sie diesen Bereich mit den kostenlosen Fragen. Die anderen Bereiche: Demokratie und Föderalismus, Geschichte, Geografie, Kultur und Alltagskultur. Aufbau und Anmeldung: Grundkenntnistest.