Einbürgerungstest Zürich: Demokratie und Föderalismus

Zuletzt geprüft:

Was dieser Bereich umfasst

Demokratie und Föderalismus ist der grösste der fünf Bereiche des Zürcher Fragenkatalogs. Er fragt, wie die Schweiz regiert wird: die Bundesverfassung und ihre Grundsätze, die Grundrechte, die drei Gewalten auf Bundesebene, Volksrechte und Wahlen und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die kantonalen und kommunalen Fragen dieses Bereichs finden Sie auf der Seite Kanton und Gemeinden Zürich.

Hier stehen die Fakten, die Sie kennen sollten, in unseren eigenen Worten. Die Fragen des Kantons geben wir nicht wieder.

Der Staat und seine Grundsätze

  • Der offizielle Name der Schweiz ist Schweizerische Eidgenossenschaft. Der lateinische Name Confoederatio Helvetica ergibt die Abkürzung CH.
  • Die Schweiz ist eine Demokratie. Ihr Grundgesetz ist die Bundesverfassung.
  • Rechtsstaat heisst, dass auch der Staat an das Recht gebunden ist. Niemand darf ohne gesetzlichen Grund verhaftet werden, und niemand darf sich privat rächen: Straftaten zu bestrafen ist Aufgabe des Staates.
  • Nur der Staat, zum Beispiel Polizei und Armee, darf Gewalt anwenden.
  • Gewaltenteilung: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) teilen sich die Staatsgewalt und kontrollieren sich gegenseitig. Die Medien werden oft die vierte Gewalt genannt.

Grundrechte

Die Bundesverfassung schützt unter anderem:

  • die Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot, zum Beispiel wegen Herkunft, Geschlecht oder Hautfarbe,
  • die Glaubens- und Gewissensfreiheit: Alle dürfen eine Religion wählen, sie ausüben oder keine haben,
  • die Meinungs- und Informationsfreiheit,
  • den Schutz des Eigentums und der Privatsphäre, auch der persönlichen Daten,
  • das Verbot der Folter und der Todesstrafe.

Wer unwahre Behauptungen über andere verbreitet oder Menschen öffentlich wegen ihrer Herkunft oder Religion herabsetzt, macht sich strafbar.

Parlament

  • Das Bundesparlament, die Bundesversammlung, hat zwei Kammern: den Nationalrat (200 Mitglieder, vertritt das Volk) und den Ständerat (vertritt die Kantone).
  • Seine Hauptaufgabe ist es, Gesetze zu beraten und zu beschliessen. Es tagt im Bundeshaus in Bern.
  • Die Stimmberechtigten wählen das Parlament alle vier Jahre.
  • Tagen beide Kammern gemeinsam, bilden sie die Vereinigte Bundesversammlung. Sie wählt den Bundesrat und die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts.

Regierung und Gerichte

  • Der Bundesrat ist die Schweizer Regierung und hat die ausführende Gewalt. Er hat sieben Mitglieder, gewählt von der Vereinigten Bundesversammlung. Jedes Mitglied leitet ein Departement, zum Beispiel das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
  • Nach dem Kollegialitätsprinzip vertreten die Mitglieder des Bundesrats seine Entscheide gemeinsam in der Öffentlichkeit, auch wenn sie intern dagegen waren.
  • Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrats.
  • Das höchste Gericht ist das Bundesgericht. Richterinnen und Richter entscheiden Fälle; die Polizei ermittelt bei Straftaten und darf Verdächtige festnehmen.
  • Wichtige Bundesgesetze sind das Zivilgesetzbuch (zum Beispiel Ehe und Scheidung), das Obligationenrecht (zum Beispiel Mietvertrag und Arbeitsvertrag) und das Strafgesetzbuch.

Volksrechte

  • Volksinitiative: Mit 100 000 Unterschriften, gesammelt innerhalb von 18 Monaten, können Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Sie ist nur angenommen, wenn Volksmehr und Ständemehr zustimmen.
  • Fakultatives Referendum: Mit 50 000 Unterschriften, gesammelt innerhalb von 100 Tagen, können Stimmberechtigte eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangen und es so verhindern.
  • Obligatorisches Referendum: Jede Änderung der Bundesverfassung kommt vor Volk und Stände.
  • Eidgenössische Abstimmungen finden meist viermal im Jahr statt, immer an einem Sonntag. Die meisten stimmen brieflich ab.

Wahlen und Parteien

  • Auf Bundesebene dürfen Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Geburtstag wählen, abstimmen und sich wählen lassen. Ausländerinnen und Ausländer haben auf Bundesebene kein Stimmrecht.
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können von ihrem Wohnland aus wählen und abstimmen.
  • Das aktive Wahlrecht ist das Recht, zu wählen und abzustimmen; wer volljährig ist und das Schweizer Bürgerrecht hat, kann auch in ein eidgenössisches Amt gewählt werden.
  • Parteien vereinen Menschen mit ähnlichen politischen Zielen und vertreten unterschiedliche Interessen der Bevölkerung.

Föderalismus

  • Die Schweiz hat drei Ebenen: oben den Bund, in der Mitte die 26 Kantone und unten die Gemeinden. Sechs Kantone, früher Halbkantone genannt, haben im Ständerat einen Sitz statt zwei.
  • Der Katalog nennt für 2021 rund 2200 politische Gemeinden.
  • Der Bund ist unter anderem zuständig für Aussenpolitik, Armee, Zoll, Geld und Währung, Sozialversicherungen und Umweltschutz.
  • Die Kantone haben eigene Verfassungen, Gesetze, Parlamente und Regierungen.

So lernen Sie diesen Bereich

Lernen Sie die Behörden paarweise: Wer macht die Gesetze, wer regiert, wer richtet, und wer wählt wen. Lernen Sie danach die Zahlen, die immer wieder vorkommen: sieben Bundesräte, zwei Kammern, vier Jahre, 100 000 Unterschriften, vier Abstimmungstermine im Jahr.

Nächster Schritt

Üben Sie diesen Bereich mit den kostenlosen Fragen. Die anderen Bereiche: Sozialstaat und Zivilgesellschaft, Geschichte, Geografie, Kultur und Alltagskultur. Aufbau und Anmeldung: Grundkenntnistest.