Das Einbürgerungsgespräch im Kanton Zürich

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Was das Gespräch ist

Nach der Vorprüfung durch den Kanton prüft Ihre Wohngemeinde, ob Sie integriert sind. Dafür kann sie Sie zu einem Einbürgerungsgespräch einladen. Die kantonale Verordnung (KBüV § 13) überlässt die Wahl der Gemeinde: Sie kann ein Gespräch führen, sie muss nicht.

Das Gespräch ist eine Unterhaltung, meist mit Mitarbeitenden der Einbürgerungsstelle der Gemeinde oder mit Mitgliedern einer Bürgerrechtskommission. Sie bereiten das Geschäft vor. Über das Gemeindebürgerrecht entscheidet das zuständige Organ der Gemeinde, meist der Gemeinderat.

Gibt es eines?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Laut der Studie des Kantons von 2025 führten 51 Prozent der Zürcher Gemeinden immer ein Gespräch, 2022 waren es noch 71 Prozent. Andere führen eines nur, wenn etwas unklar ist. Drei Beispiele:

  • Stadt Zürich: Die Stadt prüft Ihre Deutschkenntnisse, Ihre Grundkenntnisse, Ihre soziale Integration und Ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung. Wenn Fragen offen bleiben, lädt sie Sie zu einem persönlichen Gespräch mit einer Person ihrer Einbürgerungsabteilung ein.
  • Bülach: grundsätzlich kein Gespräch; nur im Einzelfall, zum Beispiel bei Zweifeln an den Deutsch- oder Grundkenntnissen.
  • Otelfingen: grundsätzlich kein Gespräch; nur bei Bedarf.

Laut Handbuch ist ein Gespräch vor allem dann sinnvoll, wenn die Gemeinde bestimmte Kriterien nicht anhand Ihrer Unterlagen beurteilen kann. Reichen die Unterlagen, kann sie darauf verzichten. Fragen Sie Ihre Gemeinde früh, ob und wann sie Gespräche führt.

Was dabei geprüft wird

Laut Verordnung prüft die Gemeinde insbesondere diese Integrationskriterien, die das Handbuch aufzählt:

  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: zum Beispiel der Besuch öffentlicher Anlässe und Feste, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Freiwilligenarbeit.
  • Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern: Nachbarn, Arbeitskolleginnen und -kollegen, Freunde, Eltern an der Schule Ihrer Kinder.
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung: zum Beispiel Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit.
  • Förderung der Integration Ihrer Familie: Unterstützung von Ehepartnerin oder Ehepartner und Kindern bei Sprachkursen, Schule und sozialen Aktivitäten.

Die Gemeinde prüft diese Kriterien meist anhand der Selbstdeklaration, die Sie mit dem Gesuch eingereicht haben. Im Gespräch kann sie nachfragen, was unklar ist. Bestehen konkrete Zweifel an der Respektierung der Werte der Bundesverfassung, kann die Gemeinde sie laut Handbuch im Gespräch ansprechen; Aussagen im Gespräch oder in sozialen Medien können dabei zählen.

Manche Gemeinden prüfen im Gespräch bei Zweifeln auch Deutsch- oder Grundkenntnisse, wie Bülach es beschreibt. Bei der ordentlichen Einbürgerung weisen Sie Grundkenntnisse aber normalerweise mit dem Grundkenntnistest oder mit Ihrer Schulzeit in der Schweiz nach, Deutschkenntnisse mit einem Zertifikat oder dem kantonalen Deutschtest.

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Bundesrecht und im kantonalen Recht abschliessend geregelt. Die Motivation gehört nicht dazu, die Mitgliedschaft in einem Verein auch nicht. Das Handbuch betont, dass niemand einem Verein beitreten muss und dass Schichtarbeit, eine Behinderung, Betreuungspflichten oder knappe finanzielle Mittel die Teilnahme einschränken können. Die Gemeinde muss solche Umstände berücksichtigen.

Sprache, Begleitung und Protokoll

  • Sprache: Sie wählen, ob das Gespräch auf Hochdeutsch oder auf Schweizerdeutsch geführt wird. Sagen Sie es zu Beginn; das Handbuch empfiehlt der Gemeinde, Sie danach zu fragen.
  • Niveau: Die Gemeinde muss das Gespräch an die Deutschkenntnisse anpassen, die die Einbürgerung verlangt: B1 mündlich und A2 schriftlich. Besseres Deutsch brauchen Sie nicht.
  • Begleitung: Sie dürfen eine erwachsene Vertrauensperson mitbringen.
  • Protokoll: Die Gemeinde protokolliert das Gespräch oder nimmt es als Tonaufnahme auf.

Kinder

Mit Kindern unter 12 Jahren führt die Gemeinde kein Gespräch. Bei einem Familiengesuch dürfen sie dabei sein und mitreden, werden aber nicht befragt. Ab 12 Jahren kann die Gemeinde ein Kind altersgerecht befragen. Bis 16 Jahre muss eine erwachsene Vertrauensperson dabei sein.

Der Unterschied zum Grundkenntnistest

Grundkenntnistest Gespräch
Wer Alle, die nicht befreit sind Nur wenn die Gemeinde eines führt
Inhalt 50 Fragen aus einem veröffentlichten Katalog von 350 Ihr eigenes Leben und Ihre Integration
Ergebnis Bestanden mit 30 richtigen Antworten Keine Punkte; die Gemeinde beurteilt die Kriterien zusammen mit Ihren Unterlagen
Form Am Computer oder Tablet Ein Gespräch, protokolliert oder aufgenommen
Sprache Schriftliches Deutsch Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch, nach Ihrer Wahl

Will die Gemeinde Ihr Gesuch nach ihrer Prüfung abweisen, muss sie Ihnen das zuerst schriftlich mit Begründung mitteilen und Ihnen das rechtliche Gehör gewähren: Sie können Stellung nehmen oder das Gesuch zurückziehen. Eine Abweisung muss begründet sein, möglichst in einfachem Deutsch (A2), und erklären, wie Sie dagegen Rekurs erheben können.

So bereiten Sie sich vor

  1. Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob sie Gespräche führt, wer sie leitet und wie lange sie dauern.
  2. Lesen Sie Ihre Selbstdeklaration und Ihr Gesuch noch einmal. Das Gespräch geht von dem aus, was Sie geschrieben haben.
  3. Überlegen Sie sich konkrete Beispiele aus Ihrem Leben hier: Anlässe, die Sie besuchen, ein Verein, Freiwilligenarbeit, Nachbarn, Arbeitskollegen, die Schule Ihrer Kinder.
  4. Üben Sie, auf Deutsch zu sprechen, über Alltagsthemen: Ihre Arbeit, Ihre Familie, Ihre Gemeinde, Ihre Woche. B1 heisst, dass Sie verständlich über vertraute Dinge sprechen können; es heisst nicht fehlerfreie Grammatik.
  5. Kennen Sie Ihre Gemeinde: wie sie heisst, ihre wichtigsten Dienstleistungen, wie sie regiert wird. Der Gemeindeteil des Grundkenntnistests fragt ebenfalls nach solchem Wissen.
  6. Bringen Sie jemanden mit, wenn Sie sich damit wohler fühlen.
  7. Antworten Sie ehrlich. Die Gemeinde vergleicht Ihre Aussagen mit Ihren Unterlagen.

In der Stadt Zürich erhalten Gesuchstellende im Gespräch Zugang zu einer Lern-App für den Grundkenntnistest.

Nächster Schritt

Wenn Sie auch den Grundkenntnistest machen müssen, beginnen Sie mit den kostenlosen Fragen. Das ganze Verfahren finden Sie auf der Seite Zürich Schritt für Schritt.